Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Grundlagen

Den Verträgen mit unseren Kunden (Auftraggebern) liegen ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen zugrunde: Der Auftraggeber erkennt diese Leistungs- u. Zahlungsbedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zukünftigen Geschäfte mit uns an und verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind in jedem Fall unwirksam. Auch ein Stillschweigen unsererseits auf uns übersandte Bedingungen machen diese für uns nicht verbindlich. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Leistungs- u. Zahlungsbedingungen schriftlich bestätigt sind. Mündliche Vereinbarungen binden nur dann, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 ) Alle Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, und basieren auf einem befristeten Leistungsverzeichnis, welches dem Angebot beigeschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen hat.

2.2 ) Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese Auftragsbestätigung ist für den Inhalt des Liefervertrags maßgebend.

2.3 ) Bei Bestellungen, die nach dem Gültigkeitsablauf unserer Leistungsverzeichnisse bei uns eingehen und bestätigt werden, hat der Auftraggeber alle anfallenden Zusatzkosten wie Expresskosten, Überstundenzuschläge und Sondertransporte zu tragen.

2.4 ) Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.5 ) Für die Annahme des Angebotes des Auftraggebers behalten wir uns eine Frist von 14 Tagen ab Zugang vor.

2.6 ) Es gilt bei unseren Angeboten Text vor Konzept oder Zeichnung. Änderungen des Leistungsverzeichnisses berechtigen zu Neuberechnung. Das Angebot und die Auftragsbestätigung sind gültig vorbehaltlich der LV beschriebenen Ware.

3. Preis und Zahlung

Unsere Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die in den erteilten Aufträgen enthaltenen Preise werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Warenlieferung oder die Warenrechnung. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Auslieferungslager, jedoch ausschließlich Verpackung, Porto, Zoll, Versicherung und Frachtkosten, die dem Auftraggeber gesondert berechnet werden. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzu. Mangels besonderer Vereinbarung sind unsere Rechnungen fällig nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Auftragsvolumen von Euro 10.000,00 sind 70% der Auftragssumme bei Auftragserteilung und die restlichen 30% der Auftragssumme 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkasso- Vollmacht legitimierter Personen geleistet werden. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung sind nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich bei einer Aufrechnung um unbestrittene oder rechtskräftige Gegenforderungen. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Auftrages auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über den Kunden werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Der Auftragnehmer schließlich für Forderungen gegenüber dem Auftraggeber gegebenenfalls eine Kreditversicherung ab. Verweigert die Kreditversicherung den Abschluss einer Versicherung aus Gründung, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, erfolgt die Auftragserfüllung gegen Vorkasse oder berechtigt den Auftragnehmer wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Verpackung und Versand

4.1 ) Die Art der Versandverpackung erfolgt nach unserer sachgemäßen Bestimmung.

4.2 ) Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Vertragspartners. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Sonderwünsche des Vertragspartners (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden soweit möglich berücksichtigt. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben.

5. Lieferung

5.1 ) Schadenersatzansprüche sind - soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird- ausgeschlossen.

5.2 ) Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände, z.B. Naturkatastrophen, Lieferüberschreitungen von unseren Lieferanten, nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit ohne weiteres um die Dauer dieser Umstände.

6. Sonderregelung zur Vermietung

6.1 ) Sind die gelieferten Gegenstände dem Auftraggeber nur zur Miete überlassen, sind die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit gegen Beschädigung oder Verlust zu sichern. Eine anderweitige Verwendung als zu dem im Vorfeld vereinbarten Mietzweck ist nicht zulässig. Der Auftraggeber haftet für jegliche Beschädigung und Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Über Beschädigungen oder den Verlust der Mietgegenstände ist der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu informieren.

6.2 ) Das Anbringen von Werbematerial an den Mietgegenständen ist dem Auftraggeber nur gestattet, soweit das Mietgut nicht beschädigt und nur leicht entfernbaren Material verwendet wird. Die Verwendung von Nägeln, Leim, Klebebändern oder Klebefolie ist dem Auftraggeber ausdrücklich nicht erlaubt.

6.3 ) Nach Beendigung der Mietzeit ist der Liefergegenstand im gereinigten Zustand abholfertig und zur Verfügung zugänglich bereit zu stellen. Werden die Mietgegenstände bei Messeständen oder sonstigen Veranstaltungen eingesetzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Gegenstände wenigstens vier Stunden nach Ablauf des offiziellen Veranstaltungsendes zu beaufsichtigen und zu sichern, sofern die Parteien nicht anderes vereinbart haben. Der Auftraggeber haftet für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückgabe, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.

7. Gewährleistung

7.1 ) Die Übergange und Rückgabe des Messestandes erfolgt nur mit Übergabeprotokoll. Mängelrügen müssen auf dem Übergabeprotokoll vermerkt werden. Im Übergabe- und Rücknahmeprotokoll nicht beanstandete Mängel sind nicht abzugsberechtigt. Ausgenommen sind zum Zeitpunkt der Standübergabe nicht erkennbare Mängel. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. Beanstandungen sind schriftlich zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Bei Vermietung hat der Mieter bei Übergabe den Mietgegenstand sorgfältig nach Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich geltend zu machen. Erfolgt diese Anzeige nicht oder verspätet, sind Gewehrleistungsrechte insoweit ausgeschlossen.

7.2 ) Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir durch Nachbesserung, Rücknahme, Umtausch oder Preisnachlass entsprechen. Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird der Abschluss einer Ausstellungsversicherung für den Messestand während der Veranstaltung empfohlen.

7.3 ) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

8. Eigentumsvorbehalt

Generell gelten unsere Angebote als Mietangebote, Kaufware ist als solche gesondert beschrieben. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Der Wiederverkauf vorher ist ausgeschlossen. Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen; Dritte sind auf unsere Rechte hinzuweisen. Kosten und Schäden trägt der Vertragspartner. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners heraus zu verlangen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.

9. Höhere Gewalt

9.1 ) Führt höhere Gewalt zum Ausfall einer Veranstaltung wird der Auftraggeber nur dann von seiner Leistungspflicht befreit, wenn dem Auftragnehmer noch keine Kosten für die Beschaffung der Materialien, Produktion/Zuschnitt, Auftragserteilungen an dritte oder Reservierungen bezüglich des Auftrages entstanden sind. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Erstattung seiner gesamten Aufwendungen verlangen. Hat der Auftraggeber eine Leistung durch Vorkasse erbracht (70% der Gesamtsumme), so ist der Auftragnehmer berechtigt die Summe für die entstandenen Kosten einzubehalten. Als höhere Gewalt gelten z.B. Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall, Naturkatastrophen, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, Betriebseinschränkungen, Betriebsunterbrechung, behördliche Anordnung, Nichtbelieferung von Vorlieferanten u.a..

9.2 ) Ist der Auftragnehmer aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit u.a.) nicht in der Lage, den Auftrag/Standbau durchzuführen, ist der Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht befreit und auch nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

10. Schutzrechte

10.1 ) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen oder zur Verfügung gestellten Ideen, Konzepte, Entwürfe, Designs, Planungen, Zeichnungen, Fertigungspläne und Montageanweisungen, Leistungsverzeichnisse und Produktionszeichnungen, Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Berechnungen, Abbildungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

10.2 ) Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen.

10.3 ) Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten sowie die Berechtigung zur Wiederverwendung, Nachbildung oder Vervielfältigung bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Änderungen dürfen nur durch von uns beauftragte Personen vorgenommen werden.

11. Datenschutz

11.1 ) Ihre personenbezogenen Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten i.S. des § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen.

11.2 ) „Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen des Auftraggebers, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Diese werden als solche behandelt und nicht Dritten zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt.

12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

12.1 ) Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist Fürstenfeldbruck. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

12.2 ) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon. Die   Vertragsparteien verpflichten sich, rechtsunwirksame Bestimmungen durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Vertragslücken.

13. Subunternehmen

Unser Unternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzuschalten.

14. Leistungsumfang

Für Vorarbeiten, Entwürfe/Konzeptionen und sonstige Projektierungsleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, ist ein Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Mangels besonderer Vereinbarungen gilt das für die vorgenannten Leistungen als üblich anzusehendes Entgelt als vereinbart.

Über uns

Wir bieten Ihnen von der Konzeption über das Design bis zur fachgerechten Umsetzung im Bereich Messebau alles aus einer Hand an.

Unser Engagement gilt Ihren Messezielen, die wir gemeinsam mit Ihnen ausarbeiten und professionell für Sie umsetzen.

Kontakt

Messebau Schmidt
Lessingstraße 10
82256 Fürstenfeldbruck

+49 (0) 8141 / 245 72 00

+49 (0) 176 / 834 73 391

Copyright 2024. Alle Rechte vorbehalten.
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close